Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend kurz Händler)
1. Allgemeines
- 1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen rechtlichen Sondervermögens (§ 310 Abs. 1 BGB) (nachfolgend kurz kollektiv Händler).
- 1.2 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Händlern über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Händler, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- 1.3 Sonstige abweichende oder diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Händlers oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Händlers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- 1.4 Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Händler zu treffen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen. Sie sind insoweit in ihrer Vertretungsmacht beschränkt.
2. Angebot und Vertrag
- 2.1 Unsere Angebote (Produkte und Preise) im Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffungsmerkmale.
- 2.2 Voraussetzungen für die Bestellung in unserem Online-Shop sind, dass der Händler sich durch die Übermittlung der erforderlichen Anmeldedaten (persönliche Daten einschließlich E-Mail-Adresse) anmeldet und ein Benutzerkonto erstellt. Hierzu ist es erforderlich, dass er seine E-Mail-Adresse als Benutzername sowie ein Passwort (Zugangsdaten) wählt.
Die Anmeldung ist abgeschlossen, sobald ihm nach Überprüfung seiner Registrierungsdaten die erfolgreiche Anmeldung per Email an die von Ihm angegebene Email-Adresse bestätigt wurde.
Der Händler hat nur nach Anmeldung im Online-Shop die Möglichkeit, die Produkte in einen Warenkorb zu legen und seinen Einkauf abzuschließen, d.h. zum „Check Out“ zu gehen. Wählt er die letztere Variante, wird ihm auf einer Gesamtübersicht angezeigt, wie das Produkt versendet wird und welche Bezahlarten möglich sind. Mit der Gesamtübersicht erhält der Händler eine Zusammenfassung der wesentlichen Produktmerkmale und die Möglichkeit seine Bestellung auf unrichtige Angaben oder Schreibfehler zu überprüfen. Preise, Konditionen und Versandkosten werden individuell vereinbart und sind im Online-Shop nicht hinterlegt.
Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Bestätigung“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. - 2.3 Der Zugang der Bestellung wird mittels der Bestell-Historie bestätigt. Darin liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Bestellung wird an unseren Kundenservice übermittelt und auf Möglichkeit des Versands überprüft. Sollte ein Versand teilweise oder komplett nicht möglich sein, werden Sie durch unseren Kundenservice darüber informiert.
- 2.4 Wir sind berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
3. Lieferung/Lieferfristen
- 3.1 Wir werden die Lagerware innerhalb von 1-3 Werktagen liefern.
- 3.2 Unsere Lieferfristen und -termine können sich in Fällen, in denen der Händler seinen vertraglichen Pflichten, insbesondere Vorauszahlungen und Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verschieben.
- 3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Händler erforderlich.
- 3.4 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Händlers die von ihm ausgewählte Ware dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist die vom Händler in der Bestellung bezeichnete Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Händler dies unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Angebot zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Händlers wegen Lieferverzug werden dadurch nicht berührt, wobei der Händler Schadenersatz nur nach besonderer Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB verlangen kann.
- 3.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Händler hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sollte die Ware dauerhaft nicht mehr lieferbar sein, sein, gilt Ziffer 3.5.
- 3.6 Bei kombinierten Bestellungen (lieferbare und zeitweilig nicht lieferbare Ware) sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
- 3.7 Wir haften nicht bei Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten des Herstellers, wenn sie bei Zulieferern eintreten, sofern diese Zulieferer die Störung nicht zu vertreten haben.
4. Versand, Gefahrübergang, Abnahme
- 4.1 Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist der Ort unseres Lagers. Auf Verlangen und Kosten des Händlers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf), an der Gefahrtragung ändert sich dabei nichts. Sofern von Seiten des Händlers keine ausdrückliche Weisung vorliegt, sind wir berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Die Kosten für den Versand werden individuell mit dem Händler vereinbart.
- 4.2 Soweit handelsüblich, liefern wir die Ware im Versandkarton als äußere Umverpackung. Die Kosten für Verpackung sowie Schutz- und Transportmittel tragen wir.
- 4.3 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Händlers; ausgenommen sind Paletten.
- 4.4 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Händler über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Händler liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den Händler über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Händler angezeigt haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Händlers einzulagern, wenn sie nicht binnen vier Tagen abgerufen wird. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.
- 4.5 Eine Direktlieferung an den Endabnehmer des Händlers erfolgt nicht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- 5.1 Wir übermitteln dem Händler jährlich unsere jeweils geltende Preisliste. Diese gelten auch für Online-Bestellungen. Ist der Händler Mitglied einer Einkaufsgemeinschaft wird die Preisliste der Einkaufsgemeinschaft übermittelt. Sieht die Preisliste Preiserhöhungen vor, werden diesem dem Händler vor Übersendung der aktualisierten Preisliste kommuniziert. Kommt es unterjährig zur Einführung neuer Produkte erhält der Händler die um diese Produkte aktualisierte Preisliste unterjährig. Sämtliche dort genannten Preise verstehen sich pro Packungseinheit. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Transportverpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Preisänderung hat keinen Einfluss auf bereits ausgelöste Bestellungen.
- 5.2 Für Anpassungslinsen wird mit dem Händler individuell pro Produkt eine prozentuale Quote vereinbart. Sämtliche darüber hinaus erworbene Kontaktlinsen werden jeweils am Jahrsende nachberechnet, wobei sich der Preis aus dem anteiligen Boxenpreis ergibt. Anpassungslinsen sind ausschließlich zu Anpassungszwecken und nicht zum Weiterverkauf bestimmt.
- 5.3 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen beginnend mit dem Zugang der Rechnung zu erfolgen. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist die Gutschrift des Betrags auf unserem auf der Rechnung angegebenen Konto.
- 5.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Händler in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- 5.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Händlers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Einzelauftrag des Händlers handelt.
- 5.6 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns Umstände bekannt sind oder werden, welche die Kreditwürdigkeit des Händlers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
6. Eigentumsvorbehalt
- 6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (gesicherte Forderungen).
- 6.2 Sofern sich der Händler vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Händler. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Händler schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
- 6.3 Der Händler darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die Entgeltforderungen des Händlers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Händlers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Händler bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Der Händler darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Händler seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Sofern sich der Händler jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – , können wir vom Händler verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen - 6.4 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Im Falle eines Zugriffs Dritter auf die uns gehörenden Waren, hat der Händler uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und diese Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.
- 6.5 Wenn der Händler dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Händler um mehr als 10 % übersteigt.
7. Gewährleistung
- 7.1 Für die Rechte des Händlers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
- 7.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Ware, insbesondere kann der Händler beim Bezug von deklassierter Ware keine Mängelrechte in Bezug auf die vereinbarten Fehler dieser Ware geltend machen.
- 7.3 Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Händler oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn uns wegen offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, nicht binnen drei Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Händler bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Versäumt der Händler die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
- 7.4 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Ware leisten. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Händler vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
- 7.5 Der Händler hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zugänglich zu machen bzw. zu übergeben.
- 7.6 Der Händler ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Absatz der Vertragsprodukte an Endabnehmer seinerseits eine Gewährleistung zu übernehmen.
- 7.7 Der Händler wird den Unternehmer unverzüglich über ihm bekanntwerdende Produktfehler und Risiken bei der Verwendung der Vertragsprodukte informieren.
- 7.8 Der Händler wird Vertragsprodukte nicht ohne vorherige Zustimmung des Unternehmers ändern. Dies gilt auch in Bezug auf deren Ausstattung und Verpackung sowie Warnhinweise. Verstößt der Händler gegen diese Pflicht, so haftet er dem Unternehmer im Innenverhältnis für Produkthaftungsansprüche Dritter, wenn und soweit der entstandene Schaden durch das Verhalten des Händlers verursacht wurde.
8. Verjährung
- 8.1 Abweichend von § 438 Abs 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- 8.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Händlers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
- 8.3 Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes, für Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB sowie für Schadensersatzansprüche des Händlers gem. Ziffer 9 gilt diese Einschränkung nicht, für diese Fälle gelten ausschließlich die jeweils gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Haftung
- 9.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nichtleitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.
- 9.2 Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Händler als Händler regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- 9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 9.4 Wir weisen darauf hin, dass als Einmalprodukte gekennzeichnete Produkte von uns nicht für die Wiederaufbereitung und der Mehrfacheinsatz geeignet sind. Wir haften damit nicht für Mängel die allein ursächlich auf dieser Wiederaufbereitung beruhen. Sollten wir wegen solcher Mängel direkt von Dritten in Anspruch genommen werden und wurde diese Wiederaufbereitung vom Händler durchgeführt, stellt uns der Händler auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen frei.
10. Datenschutz
- 10.1 Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
11. Schlussbestimmungen
- 11.1 Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Händler gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 11.2 Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Händler an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- 11.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel gelten die gesetzlichen Regelungen.